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Die Akte Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit

Die "Rosenburg“ in Bonn war von der Gründung der Bundesrepublik bis 1973 der Sitz des Bundesministeriums der Justiz. 2012 setzte das Ministerium eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission (UWK) ein, die den Umgang der Behörde mit der NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik

zu sehen ist die Rosenburg in Bonn
Die Rosenburg Quelle: Gerd Nettersheim

Über das Projekt

Das Bundesministerium der Justiz hat bereits am 11. Januar 2012 eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit - unter der Leitung der Professoren Manfred Görtemaker (Zeithistoriker, Universität Potsdam) und Christoph Safferling (Strafrechtslehrer, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) – eingesetzt.

Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission soll eine Untersuchung der personellen und fachlich-politischen Kontinuitäten des nationalsozialistischen Deutschlands im Regierungshandeln des Bundesjustizministeriums in der Nachkriegszeit der 1950er und 1960er Jahre durchführen. In dieser Zeit hatte das Bundesministerium der Justiz seinen Amtssitz auf der „Rosenburg“ in Bonn-Kessenich, die dem Projekt zugleich seinen Namen verlieh.

Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission fragt somit nach dem Umgang des Bundesjustizministeriums mit der eigenen NS-Vergangenheit.
Damit einher geht die Frage nach den personellen Kontinuitäten im Ministerium, d.h. welche und wie viele belastete Mitarbeiter in der Anfangszeit des Hauses an welchen Stellen tätig waren. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob und, wenn ja, wie sich hieraus auch sachliche Kontinuitäten ergaben.

Die Fragen lauten beispielsweise: Warum konnten nationalsozialistische Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Nachkriegszeit fortwirken; warum wurden diese nicht aufgehoben? Wie hat sich das Ministerium zu der Verfolgung von NS-Tätern verhalten? Warum wurden Maßnahmen – etwa zur Entschädigung von Opfern des NS-Unrechts – nicht ergriffen?

Diesen und anderen zahlreichen relevanten Einzelthemen widmen sich die Leiter der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission gemeinsam mit einem interdisziplinären Team; zu diesem gehören u.a. Herr Professor Thiessen (Eberhard Karls Universität Tübingen - für den Bereich des Wirtschaftsrechts), Frau Professor Schumann (Georg-August-Universität Göttingen - vor allem für den Bereich des Familien- und Jugendrechts) und Herr Professor Will (EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden – für den Bereich des Verfassungsrechts).

Die Wanderausstellung "Die Rosenburg - Das Bundesjustizministerium im Schatten der NS-Vergangenheit" ist ein Teil der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit des Bundesministeriums für Justiz (BMJ). Weitere Informationen zur Wanderausstellung finden Sie hier.

Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission

Das Bundesministerium der Justiz hat bereits am 11. Januar 2012 eine Unabhängige Wissenschaftliche Kommission zur Aufarbeitung der NS-Vergangenheit - unter der Leitung der Professoren Manfred Görtemaker (Zeithistoriker, Universität Potsdam) und Christoph Safferling (Strafrechtslehrer, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) – eingesetzt. Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission soll eine Untersuchung der personellen und fachlich-politischen Kontinuitäten des nationalsozialistischen Deutschlands im Regierungshandeln des Bundesjustizministeriums in der Nachkriegszeit der 1950er und 1960er Jahre durchführen. In dieser Zeit hatte das Bundesministerium der Justiz seinen Amtssitz auf der „Rosenburg“ in Bonn-Kessenich, die dem Projekt zugleich seinen Namen verlieh.

Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission fragt somit nach dem Umgang des Bundesjustizministeriums mit der eigenen NS-Vergangenheit. Damit einher geht die Frage nach den personellen Kontinuitäten im Ministerium, d.h. welche und wie viele belastete Mitarbeiter in der Anfangszeit des Hauses an welchen Stellen tätig waren. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob und, wenn ja, wie sich hieraus auch sachliche Kontinuitäten ergaben. Die Fragen lauten beispielsweise: Warum konnten nationalsozialistische Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Nachkriegszeit fortwirken; warum wurden diese nicht aufgehoben? Wie hat sich das Ministerium zu der Verfolgung von NS-Tätern verhalten? Warum wurden Maßnahmen – etwa zur Entschädigung von Opfern des NS-Unrechts – nicht ergriffen?

Diesen und anderen zahlreichen relevanten Einzelthemen widmen sich die Leiter der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission gemeinsam mit einem interdisziplinären Team; zu diesem gehören u.a. Herr Professor Thiessen (Eberhard Karls Universität Tübingen - für den Bereich des Wirtschaftsrechts), Frau Professor Schumann (Georg-August-Universität Göttingen - vor allem für den Bereich des Familien- und Jugendrechts) und Herr Professor Will (EBS Universität für Wirtschaft und Recht Wiesbaden – für den Bereich des Verfassungsrechts).

Untersuchungsgegenstand

Hinsichtlich der Ergebnisse der NS-Aufarbeitungsarbeiten der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission war bis zum Erscheinungstermin des Abschlussberichtes zu befürchten, dass die bekannten Einzelfälle eher die Spitze eines Eisberges sind, unter der sich eine Vielzahl weiterer personeller Auffälligkeiten verbergen.
Immer wieder genannt werden die folgenden Fälle:

  • Franz Maßfeller vor 1945 im Reichsjustizministerium als Referatsleiter für Familien- und Rasserecht zuständig, Teilnehmer an den Folgebesprechungen zur Wannsee-Konferenz und Kommentator des Blutschutzgesetzes, der nach 1945 bis 1960 nunmehr als Ministerialrat und Leiter des Referats Familienrecht im Bundesjustizministerium tätig war;
  • Eduard Dreher vor 1945 Erster Staatsanwalt am Sondergericht Innsbruck, Mitwirkender an Todesurteilen - und dann von 1951 bis 1969 im Bundesministerium der Justiz, zuletzt als Ministerialdirigent tätig, in dessen Verantwortungsbereich das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz aus dem Jahre 1968 fällt, das zu einer vom Gesetzgeber nicht gewollten versteckten Amnestie zahlreicher in das NS-Unrecht verstrickter Personen geführt hat;
  • Ernst Kanter der vor 1945 als Generalrichter im besetzten Dänemark an 103 Todesurteilen mitwirkte und später (bis 1958) ebenfalls als Ministerialdirigent und sodann als Senatspräsident am Bundesgerichtshof tätig war;
  • Walter Roemer Ministerialdirektor und Leiter der u.a. für das Verfassungsrecht zuständigen Abteilung Öffentliches Recht, vor 1945 Staatsanwalt am Landgericht München I und dort ebenfalls an der Vollstreckung von Todesurteilen beteiligt, so auch an der Urteilsvollstreckung gegenüber Mit-gliedern der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“;
  • Hans Gawlik Leiter der Zentralen Rechtsschutzstelle im Bundesministerium der Justiz, vor 1945 Staatsanwalt am Sondergericht Breslau, Beteiligter an zahlreichen Todesurteilen und nach 1945 zunächst Verteidiger von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes des Reichsführers SS und von Einsatzgruppenführern in den Nürnberger Prozessen.

Ein Fall, der in der Nachkriegszeit im In- und Ausland besonderes Aufsehen erregte, betrifft Max Merten, der als Kriegsverwaltungsrat im besetzten Griechenland Zehntausende von Juden enteignete und in die Gaskammern transportieren ließ; nach dem Krieg wurde er in Griechenland als Kriegsverbrecher verfolgt. Gleichwohl stellte das Bundesjustizministerium ihn als Referatsleiter für das Recht der Zwangsvollstreckung wieder in den Dienst ein und setzte sich nach seiner Inhaftierung in Griechenland Mitte der 1950er Jahre massiv für seine Freilassung ein; für die von ihm erlittene Haft erhielt er ebenfalls noch eine Entschädigung.

Im Bereich des Strafrechts interessiert vor diesem Hintergrund zum Beispiel:

  • die Haltung des Ministeriums zu den Nürnberger Prozessen sowie zur Verfolgung von Verbrechen im Zusammenhang mit dem Holocaust,
  • Amnestie und Verjährung,
  • die Aufhebung von NS-Urteilen,
  • die Reform des allgemeinen Strafrechts und des Jugendstrafrechts sowie
  • das politische Strafrecht bis zu seiner Reform im Jahre 1968.

Außerdem werden die weit fortgeschrittenen Arbeiten des Bundesministeriums der Justiz zur Wiedereinführung einer Wehrstrafgerichtsbarkeit vertieft in den Blick genommen.

Die vorgenannten Untersuchungen werden auf der Grundlage einer umfänglichen Analyse der Personal- und Sachakten des Ministeriums durchgeführt. Wichtig für die Arbeiten der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission ist aber auch die Arbeitsatmosphäre im damaligen Bundesministerium der Justiz: Wie verhält es sich mit dem damals vielbeschworenen „Geist der Rosenburg“? Wie war der Umgang im Ministerium? Wie wurde gearbeitet? Wurde die Vergangenheit thematisiert? Zur Erhellung der Geschehnisse und Abläufe auf der Rosenburg dienen neben der Durchsicht der Akten auch Zeitzeugengespräche der Kommission vor allem mit den Mitarbeitern des Ministeriums, die ihren Dienst in der Zeit von 1950 bis 1973 im Hause verrichteten.

Die Rosenburg-Symposien

Im Rahmen der Aufarbeitung sind bereits zahlreiche gemeinsame Veranstaltungen der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführt worden:

Auftaktveranstaltung (Bestandsaufnahme der bisherigen Forschung)

am 26. April 2012 im historischen Plenarsitzungssaal des Kammergerichts Berlin: „Die Rosenburg - Das Bundesministerium der Justiz und sein Umgang mit der NS-Vergangenheit".

2. Rosenburg-Symposium am 5. Februar 2013

im historischen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Nürnberg-Fürth, in dem der Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof durchgeführt wurde, zur „Verantwortung der Juristen" – unter Beteiligung auch des ehemaligen Richters am Israelischen Supreme Court und stellvertretenden Anklägers im Eichmann-Prozess Gabriel Bach.

3. Rosenburg-Symposium am 8. Mai 2013

in der Europäischen Akademie Berlin: „Die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit durch Ministerien und andere Einrichtungen des Bundes" – sogenannte erste „Aufarbeiterkonferenz“ – unter Beteiligung der Historikerkommissionen, die auf Bundesebene in den Ministerien und Behörden tätig sind bzw. waren.

Vorstellung des Rosenburg-Projekts am 8. Juli 2013

im Institut für Zeitgeschichte München in Anwesenheit auch des früheren Bundesjustizministers Hans-Jochen Vogel.

4. Rosenburg-Symposium am 21. Oktober 2014

im Bundesgerichtshof in Karlsruhe über „Die justizielle NS-Aufarbeitung – Täter, Opfer, Justiz“, in dessen Fokus die Nachkriegsjustiz und deren Umgang mit dem NS-Erbe stand.

Das 5. Rosenburg-Symposium fand am 26. April 2016

im „Haus der Wannseekonferenz“ in Berlin zu dem Thema „Die frühe Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit“ statt (sogenannte zweite „Aufarbeiterkonferenz“), wobei sich die verschiedenen auf Bundesebene eingesetzten Expertenkommissionen über ihre Erkenntnisse und Methoden sowie zu den Perspektiven ihrer Forschungsarbeiten austauschten.


Auf dem 6. Rosenburg-Symposium am 29. Juni 2016

in der Bucerius Law School in Hamburg - Thema: „Die Rosenburg – Folgerungen für das Ethos der Juristen“ – wurden insbesondere internationale Perspektiven des Projekts und Erkenntnisse der bisherigen Forschungsarbeiten im Hinblick auf das juristische Berufsethos behandelt.


Die Ergebnisse der Auftaktveranstaltung sind in dem Buch „Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit – eine Bestandsaufnahme" veröffentlicht worden. Diese Schrift ist am 10. Juni 2013 im Theodor-Haubach-Saal des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Dabei hat Ralph Giordano eine vielbeachtete Präsentationsrede gehalten, die in der Schrift "Der perfekte Mord - Die deutsche Justiz und die NS-Vergangenheit" festgehalten worden ist.

Ferner werden Gespräche mit einer Vielzahl von Gruppierungen und Personen über das Rosenburg-Projekt geführt. Neben juristischen Berufsverbänden wie dem Deutschen Richterbund und dem Deutschen Anwaltverein, sind hier insbesondere die jüdischen Verbände – mit dem Zentralrat der Juden in Deutschland an der Spitze – das Internationale Auschwitz-Komitee und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma zu nennen. Gespräche der Leiter der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission fanden zudem statt mit lateinamerikanischen Verfassungsrichtern und den späteren Friedensnobelpreisträgern aus Tunesien. Außerdem haben eine Reihe interessierter Schülerinnen und Schüler (beispielsweise die mit dem Bertini-Preis für junge Menschen mit Zivilcourage ausgezeichneten Oberstufenschülerinnen und -schüler der Ida-Ehre-Schule Hamburg) sowie andere Jugend- und Studentengruppen aus dem In- und Ausland mit Bundesminister Maas das Rosenburg-Projekt im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz diskutiert.

Das 7. Rosenburg-Symposium im Wissenschaftszentrum Bonn am 30. November 2016

trug den Titel „Der Beitrag der Rosenburg zur Bonner Republik“ und bot insbesondere die Gelegenheit, mit ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesjustizministeriums über den Geist der Rosenburg ins Gespräch zu kommen.

Das 8. Rosenburg-Symposium wurde am 16. März 2017 im Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig

– mithin an der Stätte des Reichtstagsbrandprozesses – durchgeführt, wobei unter der Themenstellung „Die deutsche Justiz nach 1945“ Fragen des Systemwechsels nach 1945 und 1989 behandelt wurden, was vor allem auch das Interesse von Vertretern der jüngeren Generation fand.

Der Abschlussbericht

Der Abschlussbericht der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission wurde am 10. Oktober 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Akte Rosenburg – Das BMJ und die NS-Zeit

Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission zum Umgang des Bundesjustizministeriums mit seiner NS-Vergangenheit, das „Rosenburg-Projekt“, erforschte den Umgang des Ministeriums mit der NS-Vergangenheit in den Anfangsjahren der Bundesrepublik.

Die Akte Rosenburg – Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit

Die ausführliche Fassung ist als Buchform „Die Akte Rosenburg“ im Beck-Verlag erschienen.

Die Nazi-Diktatur hat unvorstellbare Verbrechen begangen und größtes Leid über Deutschland und die Welt gebracht. Die Mitwirkung von Justiz und Juristen daran ist mittlerweile wissenschaftlich gut untersucht. Ein offenes Geheimnis war aber bisher, dass viele Juristen, die Schuld auf sich geladen hatten, nach der Gründung der Bundesrepublik 1949 wieder in den westdeutschen Staatsdienst zurückkehrten.

Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission zum Umgang des Bundesjustizministeriums mit seiner NS-Vergangenheit, das „Rosenburg-Projekt“, hat diese personelle Kontinuität und ihre Folgen intensiv untersucht. Das BMJ hat dafür den Forschern erstmals vollständigen Einblick in sämtliche Akten gewährt.

Die Ergebnisse sind bedrückend: Von den 170 Juristen, die von 1949 bis 1973 in Leitungspositionen des Ministeriums tätig waren, hatten 90 der NSDAP und 34 der Sturmabteilung angehört. Mehr als 15 % waren vor 1945 sogar im Reichsjustizministerium der Nazis tätig. Diese Zahlen machen deutlich, warum die Strafverfolgung der Nazi-Verbrechen so lange hintertrieben, das Leid der Opfer viel zu lange ignoriert und viele Opfergruppen – etwa Homosexuelle oder Sinti und Roma – in der Bundesrepublik erneut diskriminiert wurden.

Folgerungen und nächste Schritte

Eine zentrale Frage, die sich bereits jetzt abzeichnet, wird dabei sein: Warum sind Juristen in der NS-Zeit zu bloßen willfährigen Helfern des Regimes mutiert? Worauf ist ihre mangelnde ethische Standfestigkeit zurückzuführen? Erzieht die traditionelle Juristenausbildung in Deutschland zu reinen „Rechtstechnikern“? Bedarf die Juristenausbildung in der Bundesrepublik Deutschland vor diesem Hintergrund einer Nachjustierung? Ist eine vergleichbare Nachsteuerung im Bereich der Fortbildung der Juristen angezeigt?

Diese Debatte soll auch im Nachgang des Abschlussberichtes der UWK geführt und genährt werden. Der Blick in die Geschichte zeigt, wie wichtig es ist, dass Juristinnen und Juristen die Werte des Grundgesetzes leben und verteidigen – die Würde des Menschen, die individuelle Freiheit und die gesellschaftliche Vielfalt. Ministerialbeamte, Richter und Staatsanwälte müssen Verfassung schützen und nicht das Recht vermeintlichen „Sachzwängen“ und „Staatsnotwendigkeiten“ unterordnen (z.B. wenn es um Terrorbekämpfung geht; „Not-kennt-kein-Gebot“-Devise hat USA zu Waterboarding und Geheimgefängnissen gebracht). Es gibt kein Ende der Geschichte. Auch heute gibt es Gefahren für Humanität und Freiheit, denen Juristinnen und Juristen widerstehen müssen. Das Wissen um die Geschichte kann unsere Sinne dafür schärfen, wenn Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit wieder in Frage gestellt werden.

Folgen konkret:

  • Wanderausstellung: Wir werden die Ergebnisse des Rosenburg-Projekts publik machen und in die Fläche tragen. Dazu wird nächstes Jahr eine Wanderausstellung starten.
  • Juristenausbildung: Das Unrecht, das deutsche Juristen im 20. Jahrhundert angerichtet haben, sollte Pflichtstoff der Juristenausbildung werden. Unser Richtergesetz schreibt vor, dass der Besuch einer „fremdsprachige Lehrveranstaltung“ obligatorisch ist. Das ist gut, aber ich finde, die Auseinandersetzung mit den Verbrechen der NS-Justiz und die Verantwortung von Juristen in Ministerien und Gerichten sollte auch Pflichtstoff werden. Ich werde das bei der Justizministerkonferenz im November zur Sprache bringen.
  • Fortbildung: Im Bundesjustizministerium starten wir ein neues Fortbildungsprogramm: Alle Beschäftigten sollen Bescheid wissen über die Vergangenheit und die Verantwortung, die jeder Einzelne von uns für den freiheitlichen Rechtsstaat trägt. Schon im Dezember wird erstes Seminar in Kooperation mit „Haus der Wannseekonferenz “ starten.
  • Erinnerung an „furchtlose“ Juristen: Erinnerung bedeutet auch, positive Rollenvorbilder zu pflegen. Deshalb werde ich im kommenden Jahr ein Buch herausbringen, das an Richter und Staatsanwälte erinnert, die in der NS-Zeit dem Unrecht widerstanden haben.
  • Forschung zur Gebäudegeschichte: Das Gebäude des heutigen Berliner Justizministeriums war früher Teil des jüdischen Textilviertels von Berlin. Wer heute in diesem Haus für das Recht arbeitet, sollte wissen, welches Unrecht den Menschen geschehen ist, die hier früher tätig waren. Deshalb habe ich die Humboldt-Universität mit einer Studie beauftragt, die wir im November vorstellen werden.

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