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Entwicklung eines bundesweiten Videokonferenzdienstes für die Justiz

Das Bundesministerium der Justiz entwickelt zusammen mit den Ländern und den Bundesgerichten das Videoportal der Justiz. Ziel ist es, einen bundesweit einsetzbaren, sicheren Videokonferenzdienst für einen niedrigschwelligen Zugang von Bürgerinnen und Bürgern, Anwaltschaft und Unternehmen zu Videoverhandlungen der deutschen Justiz einzurichten.

Warum braucht es ein Videoportal der Justiz?

Seit der COVID-19-Pandemie haben die Gerichte verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, mündliche Verhandlungen per Videoverhandlung durchzuführen. Die technische Ausstattung der Gerichte hat sich hierdurch in den letzten Jahren deutlich verbessert. Die COVID-19-Pandemie war also für die Digitalisierung der Justiz ein maßgeblicher Treiber. Das Interesse und der Bedarf, digital an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen ist weiterhin groß und soll auch künftig einen großen Stellenwert im Prozessalltag haben. Jedoch fehlt bisher ein bundesweites System für Videoverhandlungen an den deutschen Gerichten.

Erste und nächste Schritte

Seit 2021 arbeitet das Bundesministerium der Justiz mit den Ländern und allen Bundesgerichten an einer solchen Lösung. Diese soll justizspezifische Anforderungen erfüllen und einen einheitlichen Zugang für alle Gerichte und Verfahrensbeteiligten ermöglichen. Danach wurde eine Aufgabenbeschreibung erstellt, auf deren Grundlage die erforderlichen Module eines auf Open-Source-Software basierenden Videokonferenzdienstes für die Justiz entwickelt werden soll. Ein geeignetes Modell für den gemeinsamen Betrieb des Dienstes durch Bund und Länder wurde bereits erarbeitet. Technologiepartner für Entwicklung und Betrieb ist das Land Schleswig-Holstein. Die Aufgabenbeschreibung für die Entwicklung der erforderlichen Software-Komponenten für die erste Version des Systems wird aktuell finalisiert, so dass diese Entwicklungsleistungen im zweiten Quartal 2023 beauftragt werden können.

Nach dem Start Ende 2023 wird das bundesweite System für Videoverhandlungen allen deutschen Gerichten als Angebot zur Verfügung stehen. Der Bund finanziert die Entwicklungskosten für die notwendigen Anpassungen im Rahmen des Pakts für den digitalen Rechtsstaat. Der spätere Regelbetrieb wird nutzungsabhängig von Bund und Ländern finanziert.

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