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Berufsrecht der Notarinnen und Notare

Notarinnen und Notare nehmen eine wichtige Funktion im Bereich der vorsorgenden Rechtspflege ein. Sie sind zuständig für Beurkundungen und garantieren so eine rechtssichere Gestaltung und verlässliche Dokumentation von Rechtsgeschäften insbesondere im Grundstücks-, Gesellschafts-, Erb- und Familienrecht.

Das Berufsrecht der Notarinnen und Notare regelt unter anderem

  • den Zugang zum Beruf der Notarin oder des Notars,
  • die Organisation des Berufsstandes,
  • die allgemeinen Berufspflichten der Notarinnen und Notare und
  • disziplinarische Maßnahmen für den Fall einer Verletzung der Amtspflichten.

Die wesentlichen Bestimmungen zum Berufsrecht der Notarinnen und Notare finden sich in der Bundesnotarordnung (BNotO). Diese regelt insbesondere:

  • den Zugang zum Beruf der Notarin oder des Notars: Die BNotO legt fest, wer unter welchen Voraussetzungen Notarin oder Notar werden kann. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es dazu zwei unterschiedliche Systeme: in den Gebieten des sogenannten Nurnotariats (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Teile von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfahlen) sind Notarinnen und Notare ausschließlich in diesem Beruf tätig. Dort wird als Notarin oder Notar bestellt, wer nach Abschluss des juristischen Studiums und Referendariats einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessorin oder als Notarassessor geleistet hat. In den Gebieten des sogenannten Anwaltsnotariats sind Notarinnen und Notare dagegen auch als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig. Hier ist für die Ernennung insbesondere Voraussetzung, dass die Person zuvor mindestens fünf Jahre rechtsanwaltlich tätig war und die notarielle Fachprüfung erfolgreich abgelegt hat.
  • die allgemeinen Berufspflichten der Notarinnen und Notare: Dazu zählen in erster Linie die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, zur Unabhängigkeit und zur Unparteilichkeit. Notarinnen und Notare müssen den Rechtsuchenden als neutrale Vertrauenspersonen bei der Beratung und Beurkundung zur Verfügung stehen. Daneben sind sie verpflichtet, in bestimmten Situationen die Beurkundung abzulehnen (etwa im Falle der Rechtswidrigkeit oder der Unwirksamkeit des beabsichtigten Geschäfts), sich im erforderlichen Umfang fortzubilden und eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorzuhalten.
  • die Organisation des Berufsstandes: Notarinnen und Notare gehören einer der bundesweit 21 Notarkammern an. Aufgabe der Kammern ist es, für eine rechtmäßige und gewissenhafte Berufsausübung der Notarinnen und Notare zu sorgen, diese in bestimmten Teilen ihrer Arbeit zu unterstützen, die Pflege und Anwendung des Notariatsrechts zu fördern und für das Ansehen ihrer Mitglieder einzutreten. Die einzelnen Notarkammern wiederum gehören der Bundesnotarkammer an. Diese nimmt Aufgaben von überregionaler Bedeutung wahr und dient als Schnittstelle im IT-Bereich. So führt die Bundesnotarkammer beispielsweise das Zentrale Testamentsregister, in dem bestimmte Angaben zu Testamenten und Erbverträgen zentral gespeichert werden, das Elektronische Urkundenarchiv, in dem alle Notarinnen und Notare ihre Urkunden digital ablegen müssen, und das Videokommunikationssystem, über das in bestimmten Fällen Online-Beurkundungen durchgeführt werden können.
  • die Aufsicht über die Notarinnen und Notare: Die Präsidentinnen und Präsidenten der Landgerichte überprüfen in regelmäßigen Abständen bei den sogenannten Amtsprüfungen, ob die Notarinnen und Notare ihrer Pflicht zur ordnungsgemäßen Amtsführung nachkommen und die allgemeinen und besonderen Berufspflichten einhalten. Verstoßen Notarinnen und Notare gegen ihre Amtspflichten, kann in einem Disziplinarverfahren ein Verweis ausgesprochen, eine Geldbuße festgesetzt oder die Entfernung aus dem Amt angeordnet werden.

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