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Verbands- und Musterfeststellungsklage

Um das Kräfteverhältnis zwischen den Verbraucherinnen und Verbrauchern einerseits und den Unternehmen andererseits wieder in Balance zu bringen, hat der Gesetzgeber 2018 die Musterfeststellungsklage eingeführt.

Artikel , 10. Januar 2023

Die EU-Verbandsklagenrichtlinie dient der Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Durch die Umsetzung dieser Richtlinie sollen Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher und schneller zu ihrem Recht kommen und die Justiz effizienter gemacht werden. Kern des dafür vom BMJ vorgelegten Gesetzentwurfs ist die Einführung einer neuartigen Klageform für Verbandsklagen, die sogenannte Abhilfeklage. Sie wird zusammen mit den bereits etablierten Musterfeststellungsklagen in einem neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) geregelt.

Artikel , 12. Oktober 2023

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