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Recht des Handelsstandes sowie Handels- und Unternehmens­register

Das Handelsregister informiert über wesentliche wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen und kann von jedem eingesehen werden.

Das Recht des Handelsstandes ist im Ersten Buch des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt (§§ 1 – 104 HGB). Hierzu gehören insbesondere das Kaufmanns- und Firmenrecht, das Recht der Handelsvertreter (§§ 84ff. HGB) und Vorschriften über das Handels- und das Unternehmensregister (§§ 8ff. HGB). Das Handelsregister in seiner heutigen Struktur wurde im Jahr 1861 eingerichtet und ist seit dem 1. Januar 2007 vollständig digitalisiert. Das Registerportal unter www.handelsregister.de bietet einen zentralen Zugang zu den örtlich geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregistern und den Registerbekanntmachungen in Deutschland und kann von jedem eingesehen werden.

Zum 1. Januar 2007 wurde darüber hinaus mit dem Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de ein einheitliches digitales Informationsportal geschaffen. Dort können neben den Eintragungen in den vorbezeichneten Registern (also Handels-, Genossenschafts- und partnerschaftsregister) zusätzliche Unternehmensinformationen wie Rechnungslegungsunterlagen und Finanzberichte und Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte sowie Kapitalmarktinformationen abgerufen werden.

Verschiedene Register für unterschiedliche Rechtsformen

Abhängig von ihrer Rechtsform werden Unternehmen in unterschiedlichen Registern geführt. Im Handelsregister werden insbesondere Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften (Offene Handelsgesellschaften „OHG“, Kommanditgesellschaften „KG“) und Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung „GmbH“, Aktiengesellschaften „AG“, Kommanditgesellschaften auf Aktien „KGaA“, Europäische Gesellschaften „SE“) geführt. Genossenschaften (eG) und Europäische Genossenschaften (SCE) werden im Genossenschaftsregister, Partnerschaftsgesellschaften (PartG) im Partnerschaftsregister geführt. Auf diese Register sind im Wesentlichen die Vorschriften über das Handelsregister entsprechend anwendbar.

In den Registern werden wichtige Tatsachen und Rechtsverhältnisse der Unternehmen eingetragen. Diese betreffen insbesondere die Existenz eines Unternehmens, d. h. seine Gründung und Beendigung (etwa durch Auflösung, Abwicklung oder Liquidation und Löschung), seine Vertretungsverhältnisse, d.h. die zur Vertretung berechtigten Personen wie Geschäftsführer (GmbH), Vorstandsmitglieder (AG) und Prokuristen und den Umfang der Vertretungsbefugnis (z.B. Vertretung alleine oder nur gemeinsam mit einer anderen vertretungsberechtigten Person). Darüber hinaus sind dort die Haftungsverhältnisse des Unternehmens (insb. Höhe und Änderung der Haftsumme sofern keine unbeschränkte Haftung) sowie der Wechsel von Gesellschafterinnen und Gesellschaftern bei der GmbH aufgeführt. Welche Informationen in den Registern eingetragen werden müssen, unterscheidet sich je nach Rechtsform des Unternehmens.

Rechnungslegungsunterlagen wie Jahresabschlüsse und andere Gesellschaftsbekanntmachungen werden hingegen nicht im Handelsregister eingetragen, sondern im Unternehmensregister veröffentlicht.

Ein Registerauszug kann elektronisch beim Registerportal abgerufen werden. Im Handelsregister gespeicherte Dokumente wie Satzungen, Gesellschaftsverträge etc. können in elektronischer Form ebenfalls beim Registerportal abgerufen werden. Seit dem 1. August 2022 ist der Abruf dieser Dokumente beim Handelsregisterportal und beim Unternehmensregister kostenfrei möglich.

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