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Bekämpfung der Produktpiraterie

Unter Produktpiraterie versteht man das in Umlauf bringen von Waren, die geistige Eigentumsrechte verletzen. Dazu gehören etwa Fälschungen („Fakes“) von Waren wie Handtaschen, Kleidung oder Elektrogeräte teurer Designer und Hersteller. Damit wird nicht nur der Wirtschaft erheblicher Schaden zugefügt. Auch die Gesundheit und Sicherheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern kann durch gefälschte Produkte gefährdet werden.

Für ein Land wie Deutschland, das arm an Rohstoffen ist, sind neue Ideen und Erfindungen seiner Unternehmen besonders bedeutsam. Diese Innovationskraft wird durch geistiges Eigentum geschützt. Darunter werden Rechte an geistigen Werken, technischen Erfindungen und an Marken verstanden. Zu den geschützten Rechten zählen unter anderem das Patentrecht , das Designrecht und das Markenrecht. Die Verletzung geistiger Eigentumsrechte erfolgt bei der Produktpiraterie typischerweise, indem ein Plagiat, also ein nur geringfügig geänderter Markenname, verwendet wird, oder indem der Name des Herstellers der Originalware benutzt wird.

Die gesamte europäische Wirtschaft ist von Produktpiraterie betroffen - vom Autohersteller über die Luxusgüterindustrie bis hin zur Medizinbranche. Der Schaden für die Gesellschaft ist beträchtlich. Umsatzeinbußen, die in der Europäischen Union durch Fälschungen entstanden sind, werden für den Zeitraum zwischen 2013 und 2017 auf über 83 Milliarden EUR pro Jahr geschätzt! Dies entspricht einem geschätzten Verlust von 15 Milliarden EUR an Steuereinnahmen und einem geschätzten Verlust von insgesamt 671.000 Arbeitsplätzen. Piraterieware insbesondere in den Bereichen Arzneimittel, Lebensmittel, Getränke, Kosmetika, elektrische Haushaltsgeräte und Spielzeug kann darüber hinaus eine Bedrohung für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. Gefälschte Dünger und Pestizide gefährden die Umwelt, da sie landwirtschaftliche Flächen, die darauf angebauten Lebensmittel sowie Luft und Wasser für lange Zeit verunreinigen können.

Daher sollte so weit wie möglich verhindert werden, dass solche Waren auf den Markt gelangen. Es sollten deshalb Maßnahmen zur Bekämpfung der Produktpiraterie getroffen werden. Das Bundesministerium der Justiz setzt sich auf nationaler und internationaler Ebene dafür ein, den rechtlichen Schutz geistiger Eigentumsrechte weiter zu verbessern. Dies geschieht durch das Ausarbeiten von Gesetzentwürfen, durch die Mitarbeit an Initiativen der Europäischen Union wie Richtlinien, Verordnungen und Empfehlungen sowie durch das Einbringen deutscher Interessen in die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und die Welthandelsorganisation (WTO).

Neben dem Bundesministerium der Justiz tragen auch andere deutsche Behörden zum Schutz geistiger Eigentumsrechte bei (z. B. Zoll und Deutsches Patent- und Markenamt). Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesjustizministeriums, hat die Aufgabe, die deutsche mittelständische Wirtschaft und die Öffentlichkeit insgesamt über die Möglichkeiten des Innovationsschutzes zu informieren. Darüber hinaus arbeitet das DPMA im Rahmen seiner Aufgaben mit Ämtern für geistiges Eigentum in anderen Ländern sowie europäischen und internationalen Behörden, vor allem der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, zusammen.

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